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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Das Betreuungsgericht ist zuständig für die Anordnung und Überwachung von Betreuungen.

Als Gericht mit zentralisierter Zuständigkeit ist das Amtsgericht Mosbach auch zuständig für Zwangsversteigerungssachen, Familiensachen und die Jugendschöffengerichtssachen der Amtsgerichtsbezirke Buchen und Adelsheim. In Insolvenzsachen ist das Amtsgericht Mosbach zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Buchen, Adelsheim und Tauberbischofsheim. Darüber hinaus ist das Amtsgericht Mosbach zentrales Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Buchen und Adelsheim.

Das Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Vereinsregister wird zentral vom Amtsgericht Mannheim geführt.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

 

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